Die Kosten für die Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).
In der Regel werden die Kosten für die Psychotherapie übernommen. Je nach Versicherung und Tarif gibt es unterschiedliche Bedingungen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle. Selbstverständlich kann ich Sie hierbei auch unterstützen.
Hier ist keine Antragstellung bei der Versicherung notwendig und die Therapie kann direkt begonnen werden.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen Therapieplatz bei einer Psychotherpeutin / einem Psychotherapeuten mit Kassensitz (Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenkassen) finden, dürfen Sie nach vorheriger Genehmigung durch Ihre Krankenkasse die Therapie auch bei mir als approbierter Psychotherapeutin mit Privatpraxis durchführen. Die Leistungen werden in diesem Fall per Kostenerstattung (gem. § 13 Abs. 3 SGB V) mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet.
Wichtige Hinweise:
Die Kostenerstattung müssen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung. Erkundigen Sie sich vor Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse nach den Bedingungen.
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